Freitag, 6. Januar 2012

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Erklärung zur Wiederaufnahme des Protestes gegen Stuttgart 21

Soll man still zusehen, wenn eine Straftat begannen wird?
Als Demokrat, Christ und vernünftiger Mensch sicherlich nicht.

Soll man still zusehen, wenn getäuscht, gelogen und getrickst wird?
Wenn man dem 8. Gebot (Falschzeugnisverbot) gerecht werden möchte; wenn dem daraus resultierenden möglichen Schaden am Allgemeingut verhindert werden soll, sicherlich nicht.

Soll man still zusehen, wenn Gesetze für den einen gelten und den anderen nicht?
Als Demokrat und zur Einhaltung des Grundgesetzes (alle sind vor dem Gesetz gleich), sicherlich nicht.

Die Projektbetreiber, besonders die Deutsche Bundesbahn, hat seit dem Volksentscheid erneut Gelogen, Betrogen, Getäuscht; will und wollte sich über den Rechtsstaat hinwegsetzen und ignoriert Gesetze.


Gelogen, Betrogen und Getäuscht!
Die Deutsche Bundesbahn wollte in diesem Januar im Stuttgarter Schlossgarten 178 teils über 100 Jahre alte Bäume fällen. Eigentlich nichts Gesetzeswidriges wenn alles beim Bau von S21 mit rechten dingen zugehen würde. Wie am 30.9.2010/01.10.2010 liegt keine Genehmigung hierfür vor. Schon seit 15 Monaten (5. Okt. 2010) ist die Deutsche Bahn vom Eisenbahn Bundesamt (EBA) aufgefordert Maßnahmen sowie Nachweiße zum Artenschutz für den Juchtenkäfer, Fledermäuse, und Tauben vorzulegen. Die Bahn hat bis heute es nicht geschafft dies dem EBA vorzulegen. Es musste sogar eine Nachfrist beantragt werden. Erst jetzt, auf Nachfragen des Innenministeriums BW und der Stuttgarter Polizei hat die Bahn diese Information bekannt gegeben. Die Polizei hat einen Großeinsatz am 12. Januar geplant um die Baumfällarbeiten durchzusetzen, hierzu wurden mehrere hundert Hotelzimmer (z.T. zu Messepreise) gebucht um Polizeieinheiten aus der Republik unter zu bringen.
Wo hat die Bahn das Baurecht, auf das sie sich immer beruft?

Recht und Unrecht!
Die Deutsche Bahn hat eine illegale Baustelle seit dem 30.09.2010 betrieben. Dies ergeht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes BW hervor. Die noch nicht genehmigte Änderung der Planfestellung 1.1, betreffend die Grundwassermanipulation (GWM) wurde eingerichtet. Auch liegt keine Genehmigung für dessen Inbetriebnahme vor, da die geänderte GWM mehr als die doppelte Menge an Grundwasser abpumpen soll wie genehmigt. Beim Kölner Stadtarchiv war dies einer der Hauptgründe für den Einsturz.
Wo hat die Bahn das Baurecht, auf das sie sich immer beruft?
Wer ist kriminell?

Kostensteigerung und Bauforschrittsverzögerung!
Benötigte Anlagen für den Bau und sogar das erste Gebäude für S21 wurden nicht mal in angriff genommen, geschweige dem fertig gestellt. Ich beziehe mich auf den sog. Nesenbachdücker, der für die Absenkung des Nesenbaches benötigt wird, um den Trogbau von S21 durchzuführen. Am abgerissenen Nordflügel sollte nach ursprünglichen Plänen schon das Tenikgebäude des Unterirdischen Bahnhofes errichtet sein. Nach dem im August 2010, etwa ein Halbes Jahr vor dem Plan, der denkmalgeschützte Nordflügel abgerissen wurde (Zusatzkosten 600.000 €), und im Februar 16 Bäume Umgepflanzt wurden, von denen der Großteil diesen Winter nicht überlebt hat, sollte im Februar 2011 das Technikgebäude gebaut werden. Für dessen Bau ist kein einziges Gramm Erdreich bewegt worden. Die damit beauftragte Firma verweigert den Bau und ist abgesprungen, da sie den Denkmalgeschützten restlichen Bahnhofsbau einsturzgefährdet sieht.
Wer verzögert und verteuert unnötig den Bau von Stuttgart 21?

Kostenwahrheit und Kostendeckel!
Der Volksentscheid beinhaltete folgende Frage:
"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen  für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“ zu?“
Wenige Tage vor der Abstimmung hat Dr. Kefer (Technikvorstand DB AG) Behauptet der Kostendeckel von rund 4,5 Mrd.€ reicht aus.
Direkt nach dem Volksentscheid Forderte Dr. Grube (Vorstandsvorsitzender DB AG) alle Projektbeteiligten auf über die Mehrkosten zu verhandeln.
Im Dezember wurden die Projektkosten von 4,1 Mrd. auf 4,3 Mrd. angehoben.
Wenn man also von der Schlichtung ausgeht, die 13 Monate vor der Anhebung endete, wird bei einer Bauzeit von 10 Jahren ab Schlichtungsende, folgende Rechnung möglich.
200 Millionen in 13 Monaten -> bei 120 Monaten rund 1.846 Millionen also 1,8 Mrd.€ bei einer Linearen Kostensteigerung. Rechnet man 4,1 Mrd. und 1,8 Mrd. zusammen, sind das 5,9 Mrd. Also 1/3 des ursprünglichen Gesamtbetrages mehr.
Wer soll das Bezahlen?
Wer lügt?
Wer täuscht hier den Wähler?

Manipulation und Täuschung!
Die Deutsche Bundesbahn hat bei dem in der Schlichtung (Nov. 2010) vereinbarten Stresstest manipuliert und damit die Öffentlichkeit, Politik und schlussendlich jeden Belogen und arglistig getäuscht. Dieser Schönwettertest erreicht nur 32 Züge in der Spitzenstunde (7 bis 8) und nicht wie präsentiert 49. Der jetzige unsanierte Bahnhof leistet derzeit 39 und könnte nach Simulationen der Projektgegner über 50 Züge in der geforderten Qualität schaffen.
Wer hält sich an den Schlichterspruch?
Wer arbeitet offen und transparent?
Wer täuscht die Öffentlichkeit?

Lügenpack!
Im Schlichterspruch wurden diverse Zusatzbedingungen wie
-„Große Wendlinger Kurve“
- ggf. zwei weitere Gleise, bei Nichterfüllung der 49 Züge im Stresstest (übrigens bei Projektbeginn wurde von 100% mehr versprochen, das wären 78 Züge)
- das Verpflanzen aller gesunder Bäume im Schlossgarten. Wie schon die Umplfanzaktion im Februar 2011 gezeigt hat ist das umpflanzen aufwendig, teuer und nicht einfach.
An was hält sich nun die Bahn:
- Die Große Wendlinger Kurve wird nicht kommen
- die zusätzlichen Gleise werden nicht gebaut, obwohl nachweislich die Bahn die vereinbarten 39 Züge in der Simulation nicht erreicht; es liegt auch keine Genehmigung hierfür vor.
- Die Bahn kann und will nur maximal ein drittel der betroffenen Bäume umpflanzen. Die hierfür benötigten Vorbereitungsmaßnahmen sind nicht angelaufen und würden mindestens 1 bis 3 Jahre dauern.
Wer hält sich an den Schlichterspruch?
Wer belügt die Öffentlichkeit?

Verstoß gegen Denkmalschutz!
Beim Bau von Stuttgart21 ist festgehalten, dass der Denkmalschutz beachtet werden soll. Denkmalgeschützte Gebäude dürfen demnach nur dann abgerissen werden wenn es notwendig ist. Der anstehende Abriss des Südflügels entbehrt dessen, durch das gerichtlich stillgelegte GWM kann der Trogbau nicht begonnen werden. Auch das derzeit durch das EBA erlassene Baumfällverbot und teilweise auch durch das Gericht inbegriffene Fällverbot von Bäumen, verhindern den Bau des Troges.
Um diesen Trog bauen zu können müssen das GWM, der Nesenbachdücker (nicht gebaut) mindestens ein Jahr in Betrieb sein und die Bäume gerodet oder umgepflanzt.
Daraus ergibt sich keine Notwendigkeit des Abrisses oder nur eines Teilabrisses des Südflügels.
Wird durch den Abriss gegen geltendes Recht verstoßen?
Wer ist kriminell?

Verstoß gegen Urteil!
In den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr aber auch nach dem Jahreswechsel, haben die Bauarbeiten am illegalen GWM, trotz Urteil, weiterhin stattgefunden.
Wer ist kriminell?

Vertragstreue!
Die Deutsche Bahn AG hat im Rhein Neckarraum zugesagt die die zweite Ausbaustufe der S-Bahn-Rhein-Neckar bis Ende 2015 fertig zu stellen. Entgegen aller Beteuerungen hält die Bahn dies nicht ein und gefährdet damit wichtige Bundeszuschüsse.
Die Elektrifizierung der Südbahn findet erstmal nicht statt. Entgegen aller Beteuerungen der Bahn Anfang Dezember 2011, die Elektrifizierung sei 2015 abgeschlossen (Dr. Grube), wird dies nicht stattfinden.
Wer hält sich nicht an Vereinbarungen?
Wer hält sich nicht an Verträge?


Fazit:
Die Gründe gegen S21 zu sein die schon immer bestanden, bestehen logischer weise Weiterhin.
Eigentlich wollte ich durch den Volksentscheid das Projekt nur noch beobachten und kritisch begleiten, jedoch die von mir ende November 2011 angeführten NEUEN GRÜNDE sind eingetreten, die mich dazu veranlassen, meinen Protest gegen Stuttgart21 wieder auf zu nehmen.

Wo Recht zu Unrecht wird,
wird Widerstand zur Pflicht
B. Brecht

Petition zur Fortführung des Widerstandes gegen Stuttgart 21



Quellen:
Abstimmungstext Volksentscheid:
Volksentscheidanalyse:
getrickster Stresstest:
Kostenerhöhung:
Verwaltungsgerichtsurteil:
Nachweis Baurecht:
Abgeblasener Einsatz am 12.1.12:
Fraglicher Abriss des Südflügels, Artenschutz:
Südflügelabriss verstößt gegen Denkmalschutz:
Auffordung der BW-Grünen Baustopp bis zum kompletten Baurecht:


Geplatzte Vereinbarungen und Verträge durch die Bahn:


Weitere Artikel:
Gegen Recht und Gesetz – Bündnis Bahn für Alle:
(werde einige Exemplare mit nach Köln nehmen)
Engelbergtunnel, Beispiel für Dauerkosten durch sog. „Gipskeuper“: